AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Robin Henderson vertreten durch Gulde Records
Franziska Gulde
Friedhofstr. 14
71554 Weissach Im Tal
Tel : +49 176 82443717
Mail: info@robinhenderson.de
Sehr geehrte Damen und Herren,
Bei diesem Schreiben, handelt es sich um generelle Informationen und einzuhaltende Pflichten beider Parteien. In diesem Fall „ Robin Henderson vertreten durch Franziska Gulde, Gulde Records“ und der/die, Ihn für musikalische Zwecke buchende(n) Person(en), Vereine und/oder sonstige Veranstalter oder Firmen. Der Name des Künstlers Robin Henderson vertreten durch Franziska Gulde, Gulde Records wird im weiteren Schriftverlauf mit RH/FG abgekürzt.
Um einen reibungslosen Ablauf Ihrer Veranstaltung gewährleisten zu können, möchten wir Sie bitten, folgende Punkte unbedingt zu beachten!!
Diese AGB´s gelten für RH/FG in allen musikalischen Konstellationen + Technik Crew. Ebenso für den Veranstalter, seine Helfer oder Partner.
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Der Spielort bzw./ und / oder, Bühne sollte 2 Stunden vor Beginn der Veranstaltung für die Technikcrew frei zugänglich sein.
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Der Veranstalter verpflichtet sich, den von RH/FG gewünschten Strom am Spielort bereit zu stellen, und diesen vor Gebrauch auch sicher zu stellen.
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Sollten Schäden an jeglichem Equipment durch Stromfehler entstehen, haftet der Veranstalter in vollem Maße, und muss ohne Frist, den entstandenen Schaden bezahlen.
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Ebenso sollte ein großer Parkplatz für einen Transporter unmittelbar neben dem Spielort reserviert werden.
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Bei Buchungen, welche mit Eintrittspreisen verbunden sind muss Absprache mit RH/FG gehalten werden.
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Bei Veranstaltungen bis zu 100 Gästen, wird lediglich, eine (VDE- Standard) 230 Volt Steckdose benötigt.
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Bei Veranstaltungen über 100 Gästen, mindestens 16 Ampere CEE (VDE-Standard) Anschluss mit FI 30 mA, gerne aber auch 32 Ampere incl. Verteiler auf VDE-Standard)
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Bitte stellen Sie sicher, das die/das Stromverbindungskabel bis zur Bühne oder zu dem von Ihnen mit RH/FG vereinbarten Platz reichen.
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Falls eine Bühne vorhanden ist, wird diese von RH/FG für die Show genutzt.
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Falls keine Bühne am Spielort vorhanden ist, organisiert der Veranstalter eine ( gilt nur für öffentliche Aufrtitte). Grundfläche mind. 12 Quadratmeter. Die letzten Jahre hat sich die Aufsplittung in 4×3 Meter für optimal erwiesen. Diese Fläche ist dann komplett für RH/FG freizuhalten. Einlagen oder Reden bitte anderweitig positionieren. (Gilt nur wenn Bühne von Veranstalter gestellt werden muss)
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Bitte achten Sie darauf das die Bühne in jedem Fall rutschfest und im Untergrund gesichert ist, um Verletzungen zu vermeiden.
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Bei Freiluftveranstaltungen ist es für den Veranstalter nicht vermeidbar eine ausreichende Bühnenüberdachung bereitzustellen, ebenfalls vom Veranstalter montiert bzw. angebracht werden muss! Wird dieser Punkt nicht eingehalten ist es unumgänglich, bei unsicherem Wetter das technische Equipment abzubauen und zu sichern. Das technische Equipment kann dann nur gegen eine Gebühr von 150€ wieder aufgebaut werden.
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Falls bei Freiluftveranstaltungen eine weitere Location (Halle oder Partyraum) zur Verfügung steht möchten wir sie darauf hinweisen das der Spielort und die Technik in keinem Fall (es gilt sobald Aufgebaut wird) und /oder während der Veranstaltung umziehen kann. Deshalb bitte ich Sie immer den aktuellen Wetterbericht abzurufen und sich vor der Veranstaltung zu entscheiden wo genau aufgebaut werden soll.
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Sollte auf speziellen Wunsch des Veranstalters die Location gewechselt werden müssen, fallen für den Umbau zusätzliche Kosten in Höhe von 150 € an.
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Des Weiteren kann bei einer Umbauphase, die mit dem Künstler vereinbarte Spielzeit nicht gestoppt bzw. hinten angehängt werden.
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Bei größeren Veranstaltungen ( ab 200 Personen, muss der Veranstalter mindestens 4 Kräftige, motivierte und nüchterne Ab und Aufbauhelfer stellen. Ebenso, müssen gewisse Sicherheitsvorgaben (sichere Handschuhe, stabiles sicheres Schuhwerk, Kleidung) zum Schutz der Helfer eingehalten werden. Für Verletzungen der Helfer haftet der Veranstalter!!
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Falls besprochen wurde das die Ton und Licht Steuerung nicht wie sonst üblich, auf/von der Bühne erfolgt, muss bei Freiluftveranstaltungen, ein Wetterfestes Pavillion in ausreichender Größe vom Veranstalter aufgebaut bzw. montiert werden um Schäden an jeglichem Equipment zu vermeiden.
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Live- Aufzeichnungen jeglicher Art sind während der Veranstaltung untersagt. Eine Erlaubnis kann nur der Künstler erteilen.
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Mahlzeiten und diverse Getränke in ausreichenden Mengen, stehen für den/die Musiker und oder RH/FG ebenfalls der Crew, kostenfrei zu.
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Etwaig entstehende Kosten Dritter wie z.B. Kosten für Genehmigungen, GEMA, GVL, KSK etc. wird im vollen Umfang vom Veranstalter getragen. Der Veranstalter verpflichtet sich die Veranstaltung bei den betreffenden Institutionen ordentlich zu melden.
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RH/FG verpflichtet sich die GEMA- Anmeldung, online und direkt über das Gema Online Formular zu melden. Der Veranstalter bekommt eine PDF Kopie des Meldebogens.
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Der Veranstalter verpflichtet sich der Gema vorab zu melden, dass die Veranstaltung von RH/FG online gemeldet wird.
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RH/FG ist es freigestellt an der Veranstaltung mit den eigenen Artikeln wie z.B. CDs, DVDs, Kleidung, Aufklebern etc. Merchandising zu betreiben.
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Falls erforderlich verpflichtet sich der Veranstalter einen entsprechenden Bereich/ Platz mit einem Tisch incl. Tischdecke (Biertischgröße) RH/FG bzw. seinem Personal am Veranstaltungsort zur Verfügung zu stellen
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RH/FG ist in seiner künstlerischen und musikalischen Gestaltung des Auftrittes und des Programms frei. Wunschtitel/ Genre kann vorab mit RH/FG abgestimmt werden.
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Falls der Vereinbarte Spielort (Lokal, Restaurant, Halle, Open Air, usw….) eine Lautstärkenbegrenzung vorgibt, ist diese dringend, noch vor dem fixen Engagement an RH/FG schriftlich oder per Mail weiterzuleiten!!
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Der Veranstalter verpflichtet sich entsprechend Werbung für die Veranstaltung durchzuführen. Diese muss sich in einem angemessen Rahmen bewegen. Dazu gehört z.B. Artikel/ Ankündigung in der örtlichen Presse, Flyer, Plakate, Internet etc
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Das von uns mitgebrachte technische Equipment ist nach Absprache, gerne nutzbar
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Um Personen-und Sachschäden zu vermeiden, ist das Tanzen auf der Bühne oder im Musikerbereich,wenn keine Bühne vorhanden (Fläche : wie oben angegeben ) generell untersagt. Tanzeinlagen und sonstige dem Veranstalter bekannte Programmpunkte, sind von diesem zwingend einzuhaltenden Punkt nicht betroffen.
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Bühnengitter, Geländer oder Ähnliches gilt es vor der Show von RH/FG aus ästhetischen Gründen von der Bühne zu entfernen.
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Generell gilt es, die von RH/FG geforderte Anzahlung, in Höhe von 50 % des Gesamtbetrages auf dass, auf der ausgestellten Rechnung angegebene Konto, im angegebenen Zeitraum zu überweisen, ebenso die Abschlussrechnung.
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Bitte nehmen Sie unbedingt zur Kenntnis das TV/Radioauftritte generell Vorrang haben. Falls so ein Fall eintreten würde, haben sie folgende Möglichkeiten:
– Sie bekommen Ihr bisher für die Veranstaltung bezahltes Geld zurücküberwiesen oder
– RH/FG bemüht sich einen musikalisch gleichwertigen Ersatz im gleichen Kostenrahmen des Gesamtbetrages, für Ihre Veranstaltung zu verpflichten.
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Bei Krankheitsbedingtem Ausfall, gelten die selben oben genannten Bedingungen
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Folgendes Werbematerial erhält der Veranstalter Kostenfrei:
- Drucktaugliches Foto
-Bitte auch nur dieses von mir zugeschickte Foto dann benutzen!!
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Bei Vertragsbruch gilt eine Konventionalstrafe in Höhe der Brutto- Gesamt-Gage. Ausgenommen davon ist höhere Gewalt.
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Die Vertragsparteien verpflichten sich über diesen Vertrag und dessen Inhalt stillschweigen zu bewahren.
Reservierte Termine:
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Da die Buchungsvorlaufzeit immer länger wird, können auf Reservierungen die kurz oder Langfristig aus verschiedenen Gründen seitens des Buchenden aufgehoben werden, keine Rücksicht genommen werden.
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Im Falle einer Reservierungsaufhebung wird deshalb 50% des Gesamtbetrages als Schadenersatz gegen Rechnungsstellung erhoben. Ab 6 Monate vor Spieltermin wird die gesamte Summe gegen Rechnung sofort fällig.
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Ausgenommen davon sind Sterbefälle innerhalb der Familie (gilt ausschließlich bei Privatveranstaltungen), wobei in diesem Fall ein Ausweichtermin des Buchenden vorgeschlagen werden darf. Das anbezahlte Geld wird dann als Anzahlung des Ausweichtermins geltend gemacht.
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Da die meisten Vereinbarungen was zum Beispiel den Gesamtbetrag betrifft per Mail geschrieben werden sind diese Mails rechtskräftig auch ohne Unterschrift der Beteiligten bei E-Mail Bestätigung.
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Im Rahmen meiner vertraglichen Bindung mit der Band "Hofbräu Regiment" kann es in seltenen Fällen vorkommen, dass ich einen bereits bestätigten Termin aufgrund eines Bandauftritts absagen muss. Eine solche Absage ist jedoch nur bis spätestens drei Monate vor dem geplanten Veranstaltungstermin zulässig. Sollte dieser unwahrscheinliche Fall eintreten, wird die bereits geleistete Anzahlung in voller Höhe zurückerstattet. Zudem werde ich mich bemühen, eine geeignete Ersatzlösung für Sie zu finden
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Salvatorische Klausel: Änderungen und Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen, bedürfen der Schriftform. Nebenabreden sind nicht getroffen. Soweit eine der Bestimmungen dieser Agb´s aus zwingenden Gründen unwirksam sein sollte, berührt dies nicht die Gültigkeit der Agb´s im Übrigen. Eine derart unwirksame Bestimmung ist durch eine gesetzlich zulässige, ihrem wirtschaftlichen Zweck entsprechende Bestimmung zu ersetzen.Die Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien unterliegen dem Deutschen Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Stuttgart. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht und haben auch keine Gültigkeit.
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Mit Überweisung der vereinbarten Gage und oder Anzahlung, akzeptieren sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen in vollem Umfang.
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Dieses schreiben ist maschinell erstellt und ist auch ohne Unterschrift gültig.
Mit freundlichen Grüßen
Robin Henderson vertreten durch Franziska Gulde, Gulde Records